Eine Erbschaft ist meistens ein emotionales Ereignis und die Situation kann Erben schnell überfordern. Insbesondere dann, wenn diese eine Immobilie einschließt. Wir von Pennata Immobilien unterstützen Sie während dieser Zeit, beraten Sie individuell und erklären Ihnen, was im Fall einer Immobilienerbschaft zu beachten ist.
Wer eine Immobilie erbt, muss sich mit den Rechten und Pflichten des Erbes auseinandersetzen. Denn durch eine Erbschaft erhalten Sie nicht nur die Vermögenswerte, sondern übernehmen auch sämtliche Schulden und Verbindlichkeiten, die in Zusammenhang mit der geerbten Immobilie stehen. Das Team von Pennata Immobilien hilft Ihnen dabei, alle wichtigen Aspekte zu berücksichtigen.
Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben und diese behalten möchten, steht zu Anfang noch der Verstorbene als Eigentümer im Grundbuch. Hier ist eine Berichtigung des Eintrags erforderlich. Bei einem Immobilienerbe fällt in den meisten Fällen eine Erbschaftssteuer an. Sobald Sie eine Immobilie mindestens 10 Jahre selbst bewohnen, entfällt diese jedoch. Die Grundlage hierfür bildet das Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz (ErbStG), in dem Besonderheiten wie beispielsweise Freibeträge und Sonderfälle detailliert aufgeführt sind. Als Alleinerbe können Sie frei über die Nutzung Ihrer geerbten Immobilie entscheiden. Sind Sie jedoch Mitglied einer Erbengemeinschaft, liegt die Verantwortlichkeit für die Erbschaft bei allen Miterben. Außerdem sind Entscheidungen über die Immobilie gemeinsam zu treffen und alle Mitglieder der Erbengemeinschaft anteilig auszuzahlen.
Ein Immobilienerbe geht immer mit der Frage einher: Was soll mit der Immobilie geschehen? Haben Sie sich dazu entschieden, die Erbschaft anzutreten, eröffnen sich Ihnen drei verschiedene Möglichkeiten: die Eigennutzung, der Verkauf oder die Vermietung.
Um eine Entscheidung zu treffen, ist es notwendig, die Rahmenbedingungen der Immobilie zu kennen. Hierbei ist, neben dem Blick in das Grundbuch, eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Experten entscheidend. Auch der Zustand der Immobilie spielt im Hinblick auf die spätere Nutzung der Erbschaft eine wichtige Rolle. Möchten Sie als Erbe die Wohnung oder das Haus selbst bewohnen, sollten Sie etwaige Kosten für Umbauten einkalkulieren. Entscheiden Sie sich für eine Vermietung, sind Sie weiterhin für die Instandhaltungskosten der Immobilie verantwortlich. Bei bereits vermieteten Immobilien werden Erben automatisch zum neuen Vermieter. Hierbei sollten Sie sich umfangreich über das Mietrecht informieren.
Wer umfassend über die Erbschaft informiert ist, vermeidet unangenehme Überraschungen.
Wir von Pennata Immobilien haben bereits viele Immobilienerben begleitet und stehen Ihnen daher gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir nur allgemeine Sachverhalte beschreiben können. Unsere Ratgeber stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Unsere Texte sind unverbindlich.
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